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FAQ-Liste zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW jetzt online abrufbar!

Das am 1. Mai 2012 im Bundesland Nordrhein-Westfalen in Kraft getretene Gesetz berücksichtigt Vergabeaspekte,
die bislang bei öffentlichen Ausschreibungen als „vergabefremde Aspekte“ wenig oder gar keine Relevanz aufwiesen.
Hierzu zählen neben der Berücksichtigung von Tarif- und Mindestlöhnen, auch die umweltfreundliche und energieeffiziente
Beschaffung, die Berücksichtigung sozialer Kriterien sowie die Frauenförderung.

Die FAQ-Liste weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keinen Anspruch auf
Gerichtsfestigkeit erhebt, sondern die Auffassung der Landesregierung wiedergibt.

Lesen Sie hier die FAQ-Liste.

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